Jepp. Das ist keine Kletterhalle. Dafür kann er niemanden verantwortlich machen. Die Konsequenz wäre, dass solche Angebote nicht mehr öffentlich nutzbar sind.
Einem Nutzer eines Klettersteigs in der Fränkischen Schweiz ist während einer Tour ein ungefähr zweieinhalb Meter großer Felsbrocken auf den Arm gefallen und hat ihn verletzt.
Wow. Ich kann mir vorstellen, dass das nicht nur ein blauer Fleck war. Er hatte vermutlich Glück, dass er danach noch klagen konnte.
Die Klage hört sich für mich nach Umgang mit seinem Schicksal und Kontrollverlust an. Irgendwie verständlich.
Die Klage hört sich für mich nach Umgang mit seinem Schicksal und Kontrollverlust an. Irgendwie verständlich.
Naja, kommt halt auf die genauen Umstände an, die man nicht kennt, weil der Artikel genau die entscheidenden Details nicht hat.
Der Kläger bemängelte laut Mitteilung des Landgerichts, dass der Eigentümer sich nicht ausreichend um die Sicherung des Steigs gekümmert habe. Der Riss, der im Stein entstanden ist, hätte dem Eigentümer auffallen müssen, findet der Mann. Vor allem, da der Fels für Touristen als Ausflugsziel beworben wird. Aber auch die Bergsportvereinigung, die den Steig ehrenamtlich wartet, habe eine Verantwortung für die Sicherheit, findet der Kläger.
Es ist halt schon ein Unterschied, ob einem irgendwo im hochalpinen Sonstwo ein Stein entgegenkommt oder halt ein 2,5 Meter großer Stein an einem als Ausflugsziel beworbenem Klettersteig. Genau wie es halt ein Unterschied ist, wenn mir ein völlig verfaulter Baum auf die Rübe fällt ob ich irgendwo tief im abgelegensten Wald im Unterholz rumstrolche oder auf dem Premiumwanderweg Harzer Waldesruh, der mir in der Touriinfo empfohlen wurde.
Die Leute, die Ausflugsziele bewerben, sind oft nicht dieselben, die Grundstücke mit Wegen zu diesem Ausflugsziel haben.
Außerdem ist das tägliche Leben immer mit Risiken verbunden und man muss deswegen mit offenen Augen durch dieses gehen. Gerade wenn man riskante Freizeitaktivitäten wie z.B. Klettern ausübt. Wenn man die Risiken nicht haben will, darf man eben keine riskanten Freizeitaktivitäten ausüben oder muss sich in Watte packen. Diese Vollkasko-Mentalität und die Spinnerei, für jeden Scheiß irgendwen verklagen zu wollen, ruiniert noch die Gesellschaft.
Unschönes Beispiel für die dumme Vollkaskomentalität und Beschuldigung Dritter für die eigene Dummheit, die ich einmal das Vergnügen hatte, selbst miterleben zu dürfen: 2 Trottel meinen, kurz nach einem Regenguss auf moosbewachsenen Felsen umherklettern zu müssen. Einer der Trottel rutscht, wie eigentlich zu erwarten, auf dem durch die Nässe glatten Fels ab, fällt mit Schwung auf die Fresse und verletzt sich nicht unerheblich. Dies, das, Rettungskette läuft an, ca. drölf Leute lassen Alles stehen und liegen, um dem Trottel ehrenamtlich zu helfen. Der unverletzte 2. Trottel hat während der gesamten Rettungsaktion nichts Besseres zu tun, als sich bei allen Rettern lautstark und vehement darüber zu beschweren, dass doch irgendjemand sofort mal die Felsen vom Moos befreien müsse, denn das wäre ja viel zu gefährlich und kein Zustand und überhaupt, wie sieht denn das aus.
Draußen ist kein Freizeitpark, verdammt nochmal.
Naja, kommt halt auf die genauen Umstände an, die man nicht kennt, weil der Artikel genau die entscheidenden Details nicht hat.
Komisch. Unabhängigen Qualitätsjounalismus hat der ÖR versprochen. Und jetzt fehlt die Urteilsbegründung im Artikel. Schwer zu glauben.
E: Ich hab nachgeschaut. Eigentlich gut begründet. Bundeswaldgesetz, eigenes Risiko. Was fehlt dir?
E2: Klettersteige sind gefährlich. Allein schon, wenn man ungünstig fällt, kann man sich schwer verletzen. Bandfalldämpfer sind keine Komfortbremse, das tut weh beim bremsen und man knallt hart an den Fels. Und die Stahlgriffe auf dem Weg nach unten, gehen nicht zur Seite. Wenn einer über einem fällt und man ungeschickterweise drunter steht, bricht der einem vielleicht nen Halswirbel. Das ist niemals ein ungefährliches Freizeiterlebnis. Es ist riskant und es kann einen verletzen oder gar umbringen. Auch wenn es nicht wahrscheinlich ist. Die zwei Faktoren der Risikobewertung: Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit gelten. Das Risiko bewerten und entscheiden, ob man es eingeht, ist Teil der Eigenverantwortung. Ich finde es problematisch, dem ehrenamtlichen Betreiber oder dem Grundstückseigentümer, der das Treiben auf seinem Grundstück gestattet, daraus einen Strick zu drehen. Auch wenn der Kläger eine tragische Verletzung davon getragen hat.
Richtig so, alles andere hätte zu einem faktischen Ende des gesamten Klettersports in Deutschland geführt
Der lose Stein war übrigens zweieinhalb Meter groß.
Edit: Meter eingefügt
Wieviele Saarländer sind das?
Zweieinhalb Kartoffeln?
Steine natürlich
Und steinförmig war er auch noch!
Das ist aber ein Gewichts- und kein Längenmaß.
Zu dem Zeit punkt war der stein aber nur zweineinhalb X, da war es nicht zu erahnen ob es sich um längen oder gewichtsmaße handelt.






