Je trouve cet article assez bien pour comprendre l’évolution du texte: https://www.lemonde.fr/les-decodeurs/article/2023/12/11/projet-de-loi-immigration-tout-ce-qui-a-change-entre-le-projet-initial-la-version-du-senat-et-le-texte-soumis-aux-deputes_6205115_4355770.html
Exact, mais qu’aurais-je dû écrire ?
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Pareil. J’ai vu l’autre post, mais personne n’est forcé de lire cet article. C’est pour cela que je l’ai posté.
Quelqu’un peut m’expliquer comment une règle si visiblement stupide a pu voir le jour? OK, lobby des chasseurs etc., mais là, c’est vraiment de foutre de la gueule de tout le monde.
Ah ja, die Migranten sind schuld. Klar. Also alle abschieben, ganz wie Anne Frank es gemacht hätte, oder?
Es tut mir leid, aber:
Menschen im Asylverfahren unterliegen kein Beschäftigungsverbot, s. par. 61 AsylG. Nicht arbeiten dürfen tun tun a) Menschen aus sog. sichere Herkunftsländern, b) Menschen, die noch verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen
Menschen mit Duldungen dürfen absolut arbeiten. S. par 39 AufenthG und 32 BeschV. Ausnahme sind a) Menschen aus sog. sichere Herkunftsländern und b) Menschen mit der sog. Duldung Light des 60b AufenthG.
Es ist sehr, sehr falsch zu behaupten, dass abgelehnte Asylantragstellerinnen nicht arbeiten dürfen. Jedes Mensch, das je mit Flüchtlingen zu tun gehabt hat, kennt abgelehnte Asylbeweberinnen, die hier legal arbeiten un steuern bezahlen. Dafür gibt es auch eine reihe von Paragraphen, die ermöglichen, einen Aufenthaltstitel aus der Duldung zu haben in Verbindung mit einer Beschäftigung (s. 19 i.V.m. 60c AufenthG, 25b AufenthG, 25a AufenthG, 60d AufenthG, alle i.V.m. mit 39 AufenthV).
Und aus deiner eigenen Quelle:
Nach 48 Monaten im Besitz einer Duldung hat der Betroffene uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Und, und aus deiner Antwort:
Was du allerdingst unterschlägst ist, dass Menschen mit abgelehnten oder beantragten Asylantrag definitiv nicht arbeiten dürfen. Sie benötigen den zusätzlichen Status des subsidiärer Schutz oder den Status des Abschiebungsverbotes oder müssen eine komplette Duldung durchlaufen haben.
Das ist wirklich falsch. Ich kann Stundenlang darüber sprechen, aber ich finde gefährlich, wenn Menschen hier denken würden, dass “abgelehnten oder beantragten Asylantrag definitiv nicht arbeiten dürfen”. Es entspricht nicht die Realität.
Diese Menschen haben nie die Berechtigungen zur Beschäftigung/Arbeit erhalten und sind nicht in den Zahlen zur Beschreibung drin.
Stimmt überhaupt nicht. Sehr viele Asylbewerber arbeiten schon während ihres Asylverfahren. Es gibt eine gosse Anzahl an Steuer-zahlende, arbeitende abgelehnte Asylantragsteller*innen.
Quelle: ich arbeite in diesem Bereich
Haben wir aber noch genug Vertrauen in der BR, dass es wirklich so wird?
Södermüll