• gajustempus@feddit.de
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    1 year ago

    ich wäre bei der Gelegenheit direkt noch für die Einführung der pauschalen Halterhaftung. Ansonsten können sich die Leute immer mit “da bin ich nicht gefahren” oder “das bin ich nicht da auf dem Foto!” rausreden und das Verfahren wird eingestellt.

    • hh93@lemm.ee
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      1 year ago

      Oder wenigstens einen neuen Tatbestand einführen für nichtkooperation.

      Glaube jemanden für zu schnelles Fahren bestrafen wenn die Person es nachweislich nicht war könnte schwierig werden aber wenn man als Fahrer die Pflicht hat nach zu weisen wer im Auto war hätte man zumindest etwas handhabe

      • gajustempus@feddit.de
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        1 year ago

        find ich nicht.

        Normalerweise SOLLTE derjenige, dem der Wagen gehört, ja wissen, wer da mit dem Wagen fährt und ihn entsprechend belehren, dass er sich an die Regeln zu halten hat. Auf diese Weise käme dann halt ein “entweder du sagst uns, wer gefahren ist (und weist das nach), ansonsten bekommst DU Punkte und Fahrverbot”.

        Im Zweifelsfall würde sich der Halter das dann im nachgelagerten, zivilrechtlichen Verfahren (so es so weit käme) Geld und Co. vom Sünder zurückholen.

        Ich sehe da sogar eine Möglichkeit für, die Vermieter von Elektrorollern und die ganzen CarSharing-Unternehmen unter Druck zu setzen. Aktuell kann man ja nur mäßig was gegen die ganzen Wildparker, zu-zweit-auf-Roller-Fahrer und Co. machen. Haftet aber der Halter (ergo: Der Vermieter) primär, erzeugt das einen KOMPLETT anderen Druck auf die Betreiber

        • hh93@lemm.ee
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          1 year ago

          Störerhaftung auf Autohalter anwenden - eigentlich ganz gute idee

    • quarry_coerce248@discuss.tchncs.de
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      1 year ago

      Das geht? Ich hab mal einen Brief wegen Falschparken bekommen als Halter und dann musste ich entweder selbst ein Bußgeld zahlen oder denen sagen, wer das Auto dort abgestellt hat. Dass die dritte Option in der Praxis funktionieren könnte, hätte ich mir nicht vorstellen können.

      Also wenn ich denen sage, das war ich nicht, aber nicht dass das mein Bruder war, dann glaubt mir das doch keiner. Und wenn ich sage es war mein Bruder, dann bekommt der den nächsten Brief. Kann der dann auch einfach sagen er wars nicht und dann wird eingestellt?

      • gajustempus@feddit.de
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        1 year ago

        du kannst auf dem Anhörungsbogen durchaus schreiben, dass du den Wagen an dem Tag nicht gefahren bist und somit die Tat nicht begangen haben kannst. Vorsichtig wäre ich, hier zu lügen - kommt das raus, wird es nämlich richtig teuer bzw. kann im Extremfall sogar zu einer Freiheitsstrafe führen.

        Ist es allerdings zutreffend und offiziell vom Amt, wird dann ermittelt. Entsprechend wirst du dann befragt, wer denn sonst den Wagen gefahren ist. Im Extremfall kann dir dann - quasi als Ultima Ratio - für die Zukunft das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

          • gajustempus@feddit.de
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            1 year ago

            Abstandsverstöße bei Fahrrad vs. Auto. Tempolimitverstöße, die nicht geblitzt werden. Ausbremsen oder Abdrängen auf der Autobahn.

            Alles Sachen, wo man den Fahrer nicht unbedingt sieht bzw. sagen kann, wie genau der ausgesehen hat und sich der Halter dann mit “das war ich nicht” rausreden kann, wo in einer Tour die Verfahren wg. “Fahrer nicht zu ermitteln” eingestellt werden.

            Passiert pro Tag tausendfach, wenn nicht gar öfter. Was denkst du, warum die Menschen rote Ampeln, Tempolimits, Überholverbote und Co. primär nur als Empfehlung verstehen?

            • quarry_coerce248@discuss.tchncs.de
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              1 year ago

              Und da gibt es viele Verfahren? Wer bringt das denn zur Anzeige, wenn nicht geblitzt wird? Also woher weißt du, dass das so oft passiert? Mir ist das Ausmaß des Problems einfach statistisch nicht klar.

              Ich hab noch nie jemanden im Straßenverkehr angezeigt und umgekehrt ebenfalls. Ich wurde mal geblitzt. An rote Ampeln und Überholverbot halte ich mich, weil im ersten Fall andere grün bekommen und ich keine freie Straße habe, im zweiten Fall weil dann offensichtlich eine Gefahrenlage besteht und zB der Weg nicht einsehbar ist. Aber in beiden Fällen gäbe es keinen Kläger, wenn ich es doch tun würde und solange ich keinen Unfall baue. Tempolimit sehe ich als Empfehlung und wenn die Verkehrslage es hergibt, also keine Einmündungen, freie Fahrbahnen, wenig Verkehr, fahre ich bis 10km/h schneller, wo ich sowieso noch keine oder nur geringe Strafen erwarten kann.

                • quarry_coerce248@discuss.tchncs.de
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                  1 year ago

                  Ne sorry aber wann soll ich bitte so eine Erfahrung machen? Wer berichtet über solche Statistiken?

                  Ist das bei dir substanzieller und faktenunterfüttert oder sprichst du einfach nur von einem subjektiven Gefühl? Mehr will ich doch gar nicht wissen, verstehe nicht was daran so schwer ist. Wenn du das belegen kannst dann tu es oder sag dass du es nicht kannst oder nicht möchtest oder keine Zeit hast.