Als Österreicher der eine Weile in Deutschland lebte, fand ich das ganze Schufa-Gedöns schon immer arg übergriffig.
Artikel: Schattendatenbank: Datenschützer bereiten Sammelklage gegen Schufa vor
Der Schufa drohen im Zusammenhang mit der sogenannten Schattendatenbank rechtliche Konsequenzen. Die gemeinnützige europäische Datenschutzorganisation NOYB will gerichtlich gegen Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei vorgehen. Von Peter Hornung, NDR
Marco Blocher gibt sich entschlossen: “Wir mahnen die Schufa jetzt formell ab und fordern sie auf, die historischen Daten umgehend zu löschen.” Die “historischen” Daten, das sind veraltete Daten, die die Schufa wider Erwarten nicht gelöscht hat: sensible Informationen über alte Kredite, aber auch Pfändungen oder gar Privatinsolvenzen; Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen haben.
Blocher ist Sprecher der gemeinnützigen Datenschutzorganisation NOYB - und die will die Schufa nun vor Gericht bringen: “Wenn die Schufa sich weigert, unseren Forderungen zu entsprechen, dann werden wir eine Unterlassungsklage im kollektiven Verbraucherinteresse einbringen, um unsere Forderungen gerichtlich durchsetzen zu lassen.”
Verbandsklage - spezielle Form der Sammelklage
Blochers durch Spenden finanzierte Organisation mit Sitz in Wien geht seit Jahren gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen vor. So reichte NOYB Beschwerden gegen Microsoft, Google, Meta und X ein, es erwirkte Gerichtsurteile und Geldstrafen in Milliardenhöhe. Im Fall der Schufa-Schattendatenbank soll es nicht bei einer Unterlassungsklage bleiben, so Blocher: “Darüber hinaus planen wir eine Verbandsklage auf Schadenersatz für die millionenfache Verletzung von Artikel 15 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, des Rechts auf Auskunft. Denn die Schufa hat ja allen betroffenen Personen, die in den letzten Jahren Auskunft bei ihr beantragt haben, diese Daten vorenthalten.”
Eine Verbandsklage ist eine spezielle Form der Sammelklage. NOYB will Betroffene auffordern, sich einer solchen Klage anzuschließen - weil ihre in der europäischen Datenschutzgrundverordnung verbrieften Auskunftsrechte verletzt worden seien. Die Schufa selbst räumt ein, veraltete Daten bis zu zehn Jahre lang zu speichern. Verbraucher hätten kein Interesse an diesen Daten, so die Schufa, deshalb informiere man nicht darüber.
Schufa hält eigenes Vorgehen für “wichtig”
Die Schufa sieht sich dabei im Recht. Solche historischen Daten zu speichern, sei vollkommen legal und vor allem sei es wichtig. In einem Video erklärt sie: “Sie dienen der Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen. Dazu zielen auch Tests neuer Score-Modelle. Bevor Unternehmen einen neuen Bonitätsscore in ihrem Tagesgeschäft einsetzen, testen sie ihn.” Das sei auch im Interesse von Verbrauchern, so die Schufa.
Sollte die Datenschutzorganisation NOYB aber mit einer künftigen Sammelklage Erfolg haben, wäre das selbst bei einem niedrigen Schadensersatz pro Fall ein Problem für die Schufa. Denn potenziell betroffen sind bis zu 68 Millionen Menschen, praktisch jeder Erwachsene in Deutschland.
orwürfe an Datenschutzbeauftragten
Dass nun im Fall der Schattendatenbank NOYB als private Organisation tätig werden müsse, sagt NOYB-Sprecher Marco Blocher, sei auch Schuld der Behörde, die eigentlich über die Schufa wachen müsse. “Das liegt daran, dass der zuständige hessische Datenschutzbeauftragte nichts tut und eine vollkommen dysfunktionale Behörde zu sein scheint. Das muss man schon sagen. Eine integre, kompetente und tatsächlich unabhängige Aufsichtsbehörde hätte der Schufa die Verarbeitung der historischen Daten in der gegenwärtigen Form längst untersagt und ein hohes Bußgeld verhängt.”
Hessens Landesdatenschutzbeauftragter prüft nach eigenen Angaben diesen Fall bereits seit Frühjahr vergangenen Jahres - ohne aber bisher zu einem Ergebnis gekommen zu sein. Das Verbraucherinteresse an der Schattendatenbank jedenfalls scheint groß zu sein. Seit der NDR und die Süddeutsche Zeitung Mitte Juli das erste Mal berichtet haben, wird die Schufa offenbar mit Anfragen überflutet. Wie viele es genau sind, wollte die Wiesbadener Wirtschaftsauskunftei auf wiederholte Anfrage jedoch nicht sagen. In Antwortschreiben der Schufa an Verbraucher heißt es allerdings, man brauche länger - bis zu drei Monate -, um Auskunft zu erteilen. Eben weil so viele Anfragen eingegangen seien.
Als Österreicher der eine Weile in Deutschland lebte, fand ich das ganze Schufa-Gedöns schon immer arg übergriffig.
Danke NOYB, mal sehen wie es damit damit weitergeht
🎉
Das liegt daran, dass der zuständige hessische Datenschutzbeauftragte nichts tut und eine vollkommen dysfunktionale Behörde zu sein scheint. Das muss man schon sagen. Eine integre, kompetente und tatsächlich unabhängige Aufsichtsbehörde hätte der Schufa die Verarbeitung der historischen Daten in der gegenwärtigen Form längst untersagt und ein hohes Bußgeld verhängt.
Danke dafür, dass das mal einer in so einer Deutlichkeit offen ausspricht. In einer besseren Welt würde man den Kopf dieser Behörde zur Rechenschaft ziehen.
Hier kann man unterstützen: https://noyb.eu/en/donations-other-support-options
Und was bedeutet das für Hessen?
Das fällt wohl in die Kategorie “typisch Hessen”. Bedeutet praktisch das alles so ist wie immer und sich wohl auch nicht ändern wird.
Jep es läuft alles so “wie es soll”.
Als Österreicher der eine Weile in Deutschland lebte, fand ich das ganze Schufa-Gedöns schon immer arg übergriffig.
Als Deutscher finde ich das Schufa-Gedöns ebenfalls arg übergriffig. Kann man als einfacher Bürger halt nicht viel gegen machen, wenn man nicht gleich zum Anti-Schufa-Polit-Aktivisten werden will …
In Antwortschreiben der Schufa an Verbraucher heißt es allerdings, man brauche länger - bis zu drei Monate -, um Auskunft zu erteilen. Eben weil so viele Anfragen eingegangen seien.
Wieviele Anfragen brauchen sie demnach, um gar nicht mehr zu antworten?
Und wenn sie dann gar nicht mehr antworten, kann man sie dann endlich offiziell zusperren?
Danke fürs teilen! Hast du den Link vom NDR Artikel noch?
Finde ich jetzt auch die Schnelle nicht, sorry.


