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Aber ihr glaubt doch nicht dass das für irgendeine autofahrende Peron einen unterschied macht.
Ich hätte in beiden Fällen NICHT überholt und wer überholen will wird es auch tun wenn die Radler*innen links des rechten Begrenzungsstreifens fahren.
Es gehört noch ins Gesetz, dass auch beim vorbeifahren 1,5 m einzuhalten sind.
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Aber nicht wenn er auf dem Radweg fährt - auch wenn der genauso schmal ist wie der Schutzstreifen ist.
Auch nicht wenn der Radfahrende nicht auf der Fahrbahn sondern knapp daneben färht
Gehört geändert, in : Beim Überholen oder Vorbeifahren an einem sich bewegenden Zweirad ist generell ein MindestAbstand von 1,5 /2,0 m einzuhalten.