Die Bundesländer haben den Weg für die Teil-Legalisierung von Cannabis freigemacht. Der Bundesrat billigte das umstrittene Gesetz. Damit werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge erlaubt.
In der Sache ändert das nichts. Bei Verdacht auf Straftat kann/wird die Polizei sicherstellen bzw. beschlagnahmen. Und ein legaler Erwerb wird in den ersten Monaten ab Inkrafttreten des CanG nicht möglich sein.
In der Sache ändert das nichts. Bei Verdacht auf Straftat kann/wird die Polizei sicherstellen bzw. beschlagnahmen. Und ein legaler Erwerb wird in den ersten Monaten ab Inkrafttreten des CanG nicht möglich sein.