Insgesamt seien in Deutschland nur wenige hundert Menschen wegen Delikten in Verbindung mit Marihuana in Haft. Sobald die Droge legal wird, wird eine Amnestie geprüft werden müssen.

Wegen der Cannabis-Legalisierung am 1. April rechnet die Bundesregierung mit maximal 7.500 Prüffällen für eine Haftentlassung. Das geht aus einem Schreiben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an die Fraktionen und Länder hervor, welches den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) vorliegt.

Demnach sitzen von den bundesweit rund 41.000 inhaftierten Straftätern nur rund 7.500 Menschen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Haft. Von diesen bezögen sich wiederum wohl nur etwa wenige hundert Fälle auf Cannabis und ständen im Zusammenhang zur Gesetzesänderung.

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    • Haven5341@feddit.deOP
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      8 months ago

      Den Ewiggestrigen scheint mittlerweile nichts mehr zu dämlich, nur damit ja alles so bleibt wie es schon immer war.

      Das die Leute trotzdem konsumieren und Cannabis an jeder Straßenecke auch für Jugendliche zu bekommen ist? Egal!

      Das die Leute jetzt den Schwarzmarkt bedienen? Egal!

      Das das Cannabis vom Schwarzmarkt, das die Konsumenten im Moment konsumieren, ungesünder als nötig ist? Völlig egal!

      Neben Alkohol ist Cannabis die weltweit am meisten verbreitete Rauschdroge. Ergebnisse des Suchtmonitoring 2014 zeigten, dass fast ein Drittel der Schweizer Bevölkerung ab 15 Jahre schon Erfahrung mit Cannabis hat. Die Verfügbarkeit von Cannabis auf dem illegalen Markt in der Schweiz ist gross. Die Qualität von Marihuana und Haschisch variiert im Wirkstoffgehalt, jedoch wurde in Einzelfällen über den Zusatz von Substanzen berichtet, die das Gewicht des Materials erhöhen (Streckmittel). Bei der Durchsuchung von illegalen Indoor-Anlagen, die auch in der Schweiz immer wieder entdeckt werden, werden oft Pestizide in grösseren Mengen aufgefunden. Dies legt den Verdacht nahe, dass Cannabis auf dem illegalen Markt durch Verunreinigungen wie Pestizide, Streckmittel, und Verschnittstoffe kontaminiert sein könnte. Wir haben 151 verschiedene Cannabisasservate aus polizeilichen Sicherstellungen auf Pestizide und auf das Vorhandensein von anorganischen Substanzen sowie weitere Streckmittel oder Verschnittstoffe untersucht. Unsere Untersuchungen zeigten in 12 Hanfproben Rückstände von Fungiziden und Insektiziden. Auf ihre mikrobiologische Qualität wurden 12 Hanfproben untersucht. Davon erfüllte nur eine Probe die Anforderung zur Verwendung als pharmazeutische Zubereitung. In den übrigen Cannabismaterialien wurden erhöhte Werte für Schimmelpilzsporen, Verderbniserreger und ein erhöhter Gehalt an Bakterien festgestellt. Im Vergleich zu als „Biohanf“ deklarierten Proben ergab die Analyse in einigen Asservaten erhöhte Werte für Chrom, Cer, Cobalt, Bismut und Aluminium. Die Studie1 konnte zeigen, dass in den meisten der untersuchten Cannabisprodukte aus polizeilichen Sicherstellungen Pflanzenschutzmittel, mikrobiologische Verunreinigungen (Pilze/Sporen, Bakterien) und andere Kontaminationen enthalten sind. Dies führt zu einem bisher wenig beachteten zusätzlichen gesundheitlichen Risiko beim Cannabiskonsum.

      Universität Bern, Institut für Rechtsmedizin: Untersuchung von Cannabis auf Streckmittel, Verschnittstoffe, Pestizide, mikrobiologische und anorganische Kontaminationen (PDF)

      Das man obiges Problem durch den Eigenanbau lösen und somit die Gesundheit der Bürger schützen kann? Who cares!

      • Downcount@lemmy.world
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        8 months ago

        Dass man so ziemlich viele Probleme beseitigen kann, wenn man einfach sämtliche Drogen legalisiert, ist ebenso egal.

        Dass Drogen, unabhängig von der Legalität, komsumiert, ebenfalls.

        Dass praktische Studien bewiesen haben, dass die Beschaffungskriminalität um 90% sinkt (nicht, dass man dafür eine Studie bräuchte), wird ignoriert.

        Dass man die Vergangenheit vergisst (Alkoholverbot in den USA), wird hingenommen.

        Aber Angst machen, jahaaaa, dass kann man.

        • Chewy@discuss.tchncs.de
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          8 months ago

          Dass praktische Studien bewiesen haben, dass die Beschaffungskriminalität um 90% sinkt (nicht, dass man dafür eine Studie bräuchte), wird ignoriert.

          Ich bezweifle, dass die Beschaffungskriminalität bei der geplanten Entkriminalisierung in D sinkt. Weitergabe von Cannabis ist weiterhin verboten, egal ob jmd es selber angebaut hat und nur einem Freund schenkt, oder ob es vom Dealer kommt.

          Natürlich wird es praktisch eine enorme Verbesserung der Lage, mit einfacherem Zugang zu sauberem Cannabis, aber das ist leider nicht die Perspektive der Behörden.

          • Ey ich frag doch nur@feddit.de
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            8 months ago

            Kauf gehört ja auch zu Beschaffungskriminalität. Da man dann anbauen, besitzen und in CSCs holen darf wird die also sicher sinken.

            Ob das jetzt wirklich messbar ist, ist was anderes… die aktuellen Zahlen zu Konsumenten sind ja auch nur Hochrechnungen/ Schätzungen

            • Chewy@discuss.tchncs.de
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              8 months ago

              Stimmt. Der Einfluss auf den Schwarzmarkt wird stark von der Anzahl an CSC’s und deren Mitgliedsbeiträgen abhängen. Nur bezweifle ich stark, dass eine aktive Mitgliedschaft in einem Verein für einen großen Teil der Konsumenten in Frage kommt.

              Andere Länder haben richtige Läden, wo problemlos die gewünschte Menge gekauft werden kann. Bei dem jetzigen Plan werde ich (positiv) überrascht sein, wenn das meiste Cannabis legal erworben wird.

              • Ey ich frag doch nur@feddit.de
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                8 months ago

                Das meiste vielleicht nicht. Ich denke auch die ab-und-zu-Kiffer haben den größten Marktanteil.

                Ja das uns das EU Recht den Kauf/Verkauf vermiest nervt…

                Das Gesetz ist aber auch als Sicherheitsmaßnahme vor schadhaften Zusätzen gedacht, wo ja Dauerkonsumenten das größte Risiko tragen. Und von denen, gehe ich zumindest davon aus weil’s dämlich wäre wenn nicht, werden die meisten selbst anbauen bzw CSC-Mitglied werden. Werd ich auf jeden Fall. Soo kompliziert ist es dann doch nicht und wenn ich dafür nichts illegales mehr machen muss und sicher vor Streckmitteln und Pestiziden bin, ist doch cool.

                Dass man dann mit überschüssiger Ernte >50g i.Tr. kriminell ist ist was anderes, das ist ja keine Beschaffungskriminalität :p

  • nocteb@feddit.de
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    8 months ago

    Eigentlich hatten wir uns entschieden, dass es Quatsch ist Leute für sowas zu bestrafen, aber weil das nun ein wenig mehr Arbeit für unsere armen Juristen ist, lassen wir die Leute lieber im Knast.

  • Frisbeedude@sopuli.xyz
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    8 months ago

    Die Politik versucht uns ja gerne zu verklickern alle Entscheidungen seien fakten-basiert. Am CanG sieht man doch beispielhaft dass sie uns alle einfach nur für Trottel halten. Absolutes Trauerspiel im Neuland des Stillstandes.

  • muelltonne@feddit.de
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    8 months ago

    Wobei man anmerken muss, dass es bei der Amnestie auch nur um Straftaten geht, die unter dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind. Und das sind dann Privatanbau von 3 Pflanzen oder Privatbesitz von 25 Gramm. Dafür ist außer vielleicht in Bayern in den letzten Jahren auch kaum einer in den Knast gewandert. Wer mit mehreren Kilos erwischt wurde oder beim Dealen, der wird nicht begnadigt.

    Das Gesetz sieht übrigens auch vor, dass die Tilgung nur auf Antrag des Verurteilten erfolgt und wenn der nicht gerade im Knast sitzt oder verbeamtet werden will, gibt es da auch wenig Eile. Die Überprüfung sollte auch nicht so schwer sein - der Verurteile hat ja das Urteil und da steht drin, weswegen er verurteilt wurde und das zu überprüfen ist jetzt wirklich nicht kompliziert. Schwierig kann es eigentlich nur bei so Sachen werden wie “In Bewährungsfrist mit Cannabis erwischt” oder “Wir bilden eine Gesamtstrafe aus mehreren Verbrechen, von denen eins Cannabisbesitz ist”

    • Haven5341@feddit.deOP
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      8 months ago

      Das Gesetz sieht übrigens auch vor, dass die Tilgung nur auf Antrag des Verurteilten erfolgt

      LOL. Du hast ja tatsächlich Recht.

      § 41, Abs 1, CanG:

      Die Staatsanwaltschaft stellt auf Antrag der verurteilten Person fest, ob eine die Person betreffende Eintragung im Bundeszentralregister nach § 40 tilgungsfähig ist.

      Was regen sich dann alle überhaupt auf? Die reden doch die ganze Zeit davon, dass das so lange dauern würde alle Verurteilungen zu durchsuchen? Das fällt doch komplett flach, wenn das nur auf Antrag passiert? Oder verstehe ich da was falsch?

      • muelltonne@feddit.de
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        8 months ago

        Das hat mich auch irritiert, als ich das gelesen habe. Wenn du so einen Tilgungsantrag stellst, dann musst du ja automatisch das Aktenzeichen deines Urteils mit einreichen. Und dann lässt sich jemand bei der Staatsanwaltschaft das Ding aus dem Archiv bringen, schaut kurz rein, was in der Urteilsbegründung dann Sache war und damit sollte es recht easy zu entscheiden sein. Wenn es wirklich nur um den privaten Anbau oder Besitz von Cannabis geht, dann steht da halt auf Juristisch “Der Verurteilte war im Besitz von 2 Pflanzen und 24 Gramm Cannabis, dafür bekommt er Strafe x”. Das sollte schnell zu prüfen sein.

        Dazu kommt: Diese Eintragungen im Bundeszentralregister verjähren auch. Und wenn du jetzt z.B. nur eine Geldstrafe bekommen hast, verjährt das nach 5 Jahren. Und das wird der Standard gewesen sein bei den Delikten