republik.ch > Kommt die 13. AHV-Rente

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In allen Industrie­staaten dieser Welt werden die niedrigen Renten querfinanziert und durch Umverteilung aufgebessert, weil die niedrigsten Einkommen in der Nähe der Armuts­grenze liegen und weil deshalb, wenn diese Einkommen durch Renten mit einer zu niedrigen Lohnersatz­quote abgelöst werden, ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung zwangsläufig in die Armut abgleitet. In der Schweiz allerdings ist diese Quer­finanzierung zu bescheiden.

Dieses Problem ist erkannt. Erstaunlich ist allerdings die «Lösung» der bürgerlichen Kräfte: nicht eine ausreichende Alters­absicherung, sondern sozialstaatliche Hilfe, das heisst eben die Ergänzungs­leistungen. Die Ansage lautet: Wir bieten keine angemessene Vorsorge, aber keine Angst, wir kompensieren das dann durch Sozial­leistungen. Die bekommt man zwar nicht automatisch, sondern muss sie beantragen, muss seine gesamten Finanzen offenlegen, sein Vermögen weitestgehend verzehren, sich Höchst­grenzen für Miete und Kranken­kasse vorschreiben lassen, darf nicht im Ausland leben, wird gegängelt, wie das eben sein muss, weil die Zahlungen nicht als abgegoltene Leistungen, sondern als Almosen betrachtet werden.

Ihr habt zwar euer ganzes Leben eingezahlt und gearbeitet, aber jetzt seid ihr Sozialfälle und werdet entsprechend behandelt – das ist die Botschaft des Nein-Lagers. Entspricht dieser krasse Paternalismus wirklich der Werte­haltung des sogenannt liberalen Schweizer Bürgertums?

Natürlich sind Ergänzungs­leistungen das billigste Mittel gegen Altersarmut. Aber auch die Schweiz – wie die überwiegende Mehrheit der anderen OECD-Staaten – sollte in der Lage sein, Wege zu finden, um eine bessere Vorsorge zu finanzieren.

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