Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch verfolgte Menschen Asyl. Das Asylrecht hat in Deutschland als Grundrecht Verfassungsrang. Es dient in seinem Kern dem Schutz der Menschenwürde, schützt aber auch das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und andere grundlegende Menschenrechte. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländerinnen und Ausländern zusteht.
Soll dieser „Drittstaat“ zufällig in Nordafrika oder Madagaskar entstehen?
Nauru soll auch weit weg™ sein.