Warum schreibe ich von “Mord” in der Überschrift:

Weil dies in einem Gutachten festgestellt wurde. Um Bspw den mdr zu zitieren:

  1. November 2021 – Neues Gutachten: Oury Jalloh wurde in Zelle angezündet Ein neues Gutachten kommt zum dem Schluss, dass Oury Jalloh von Polizisten angezündet worden ist. Das Gutachten eines britischen Brandexperten wird in Berlin vorgestellt. Die private Aufklärungsinitiative “Initiative in Gedenken an Oury Jalloh” hatte es in Auftrag gegeben.

Erzänzend: Zellen - sowohl in Gefängnissen als auch in Polizeiwachen sind so gebaut, dass Menschen sich darin nicht selbst verletzten können. Erst recht gibt es auch keine entflammbaren Dinge, mit denen Menschen einen Brand legen könnten, während sie eingesperrt sind.

Und bzgl der Fesselung möchte ich den tagesspiegel zitieren:

Weil Jalloh sich den Beamten widersetzte, wurde er an die Matratze in der Gewahrsamzelle gefesselt, die später in Flammen aufging.

  • KiofKi@feddit.de
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    1 year ago

    Ich kannte in Verbindung mit dem Polizeirevier Dessau-Roßlau bisher nur den Fall Oury Jalloh. Ich bin schockiert, was da noch so abging. Aus Wikipedia:

    Im Dezember 1997 wurde Hans-Jürgen Rose nach einer Alkoholfahrt von Polizisten aufgegriffen und um 3:35 Uhr entlassen. 1½ Stunden später wird der sterbende Mann um 5:06 Uhr einen Häuserblock entfernt mit schweren inneren Verletzungen aufgefunden. Er starb am nächsten Tag im Krankenhaus an den Folgen dieser Verletzungen.[3]

    2002 wurde der scheinbar betrunkene Obdachlose Mario Bichtemann zur Ausnüchterung in Zelle 5 verbracht. Als die Zellentür später geöffnet wurde, lag er mit einem Schädelbasisbruch tot auf dem Boden.[4][5]

    Der in Deutschland lebende Sierra Leoner Oury Jalloh starb am 7. Januar 2005 unter unklaren Umständen während eines Brandes in der Zelle 5 im Keller des Dienstgebäudes. Ein forensisches Gutachten zeigt auch bei ihm einen Schädelbruch sowie weitere Verletzungen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie vor seinem Tod entstanden sind.[6] Der zuständige Dienstgruppenleiter wurde im Dezember 2008 zunächst vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen, aber nach Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof und Zurückverweisung an das Landgericht Magdeburg im Dezember 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil wurde 2014 letztinstanzlich bestätigt.[7] Im November 2021 wurde ein Brandschutzgutachten eines britischen Experten vorgestellt, in dem nahelegt wird, dass Jalloh in seiner Zelle mit Benzin übergossen und angezündet wurde.[8][9]

    Der stellvertretende Polizeipräsident von Dessau, Hans-Christoph Glombitza, forderte im Mai 2007 Beamte des „Polizeilichen Staatsschutzes“ auf, Erfassungen rechtsextremer Straftaten zu bremsen.[10] Obwohl diese Aufforderung durch die Gedächtnisprotokolle dreier Beamter dokumentiert war, lehnte die Staatsanwaltschaft die Eröffnung eines Strafverfahrens zu dieser Dessauer Polizeiaffäre ab. Die drei Beamten wurden außerdem versetzt.[11]

    Im Mordfall Li Yangjie geriet der Revierleiter Jörg S. im Mai 2016 unter Verdacht, gemeinsam mit seiner Frau, die ebenfalls Polizistin ist, die Ermittlungen gegen seinen Stiefsohn behindert zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah aber keinen ausreichenden Verdacht für ein Strafverfahren. Nur einen Tag nach der Trauerfeier für die Ermordete nahm Jörg S. – der sich an diesem Tag wie seine Frau krankgemeldet hatte – an der feierlichen Eröffnung einer Gaststätte teil, die seine Frau als Nebentätigkeit betreibt. Er wurde deshalb vom Innenministerium an die Fachhochschule der Polizei in Aschersleben versetzt. Das Verwaltungsgericht Halle machte die Versetzung wieder rückgängig.[12]

    Im September 2017 tötete ein 21-jähriger Syrer den 30-jährigen Markus Hempel. Der Täter wurde nach Jugendstrafrecht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und zivilrechtlich zur Zahlung von Hinterbliebenengeld und Anwaltskosten verurteilt. Im Dezember 2020 suchten Beamte des Dessauer Reviers den Vater des Opfers mit dem Zweck einer “Gefährderansprache” auf und gaben vor, von Racheplänen des Vaters gegen den Täter zu wissen. Diese Vorwürfe stellten sich als haltlos heraus, die Gefährderansprache war somit rechtswidrig.[13]

    Im September 2021 wurde bekannt, dass intern gegen eine junge Polizistin ermittelt wird, die in mehr als zehn Briefen unter falschem Namen „romantische Gefühle gegenüber dem Attentäter“ des Anschlages in Halle 2019 ausgedrückt haben soll. Außerdem soll sie eine „Neigung zu rechtsextremen Verschwörungstheorien offenbart“ und sich gegenüber Kollegen „positiv über den Attentäter“ geäußert haben. Sie wurde vom Dienst suspendiert.