Das musst du mir jetzt genauer erklären. Warum sollte aufgrund von Besitzverhältnissen Wald gerodet werden? Oder spielst du auf die Abstandsregelung an?
Nicht OP, aber vielleicht weil Waldflächen noch am ehesten in öffentlicher Hand (Kommune bzw Staat) sind während Landwirtschaftsflächen vermutlich zum Großteil in Privatbesitz sind?
Das ist regional sehr verschieden. Auch Kommunen werden i.d.R. nicht verpflichtet Windräder hinzustellen, sondern tun dies aus wirtschaftlicher Überlegung. Und da muss man sehen entspringt die Flächennutzung klar den Regionalplanungen und Vorranggebietsstrukturen, welche auf die Bodennutzungsart, unabhängig vom Besitzer, abzielen.
Die einzigen die in der Regel zur vorbildlichen Waldbewirtschaftung angehalten sind, sind die Länder. Dieser Verpflichtung entspringen dann so Verpflichtungen wie die Lage der FFH-Gebiete, Flächenstillegungen etc… Für Windräder kann ich diesbezüglich nur sagen, das beispielsweise in RLP 50% der Waldfläche Kommunalwald ist und hier das wirtschaftliche Interesse maßgebend ist.
Das musst du mir jetzt genauer erklären. Warum sollte aufgrund von Besitzverhältnissen Wald gerodet werden? Oder spielst du auf die Abstandsregelung an?
Nicht OP, aber vielleicht weil Waldflächen noch am ehesten in öffentlicher Hand (Kommune bzw Staat) sind während Landwirtschaftsflächen vermutlich zum Großteil in Privatbesitz sind?
Das ist regional sehr verschieden. Auch Kommunen werden i.d.R. nicht verpflichtet Windräder hinzustellen, sondern tun dies aus wirtschaftlicher Überlegung. Und da muss man sehen entspringt die Flächennutzung klar den Regionalplanungen und Vorranggebietsstrukturen, welche auf die Bodennutzungsart, unabhängig vom Besitzer, abzielen.
Die einzigen die in der Regel zur vorbildlichen Waldbewirtschaftung angehalten sind, sind die Länder. Dieser Verpflichtung entspringen dann so Verpflichtungen wie die Lage der FFH-Gebiete, Flächenstillegungen etc… Für Windräder kann ich diesbezüglich nur sagen, das beispielsweise in RLP 50% der Waldfläche Kommunalwald ist und hier das wirtschaftliche Interesse maßgebend ist.