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De Schwachstelle hier scheint mir zu sein, wie der UKRat besetzt wird. Da würde ich mir ähnlich hohe Hürden wünschen wie beim BVerfG, damit auch eine effektive Kontrolle stattfindet.
Klingt für mich schon irgendwie logisch die beiden praktisch zusammenzuführen. Kommt am Ende natürlich auch auf die Umsetzung an.



