Nein, das dürfen Sie nicht. Es ist nicht erlaubt, Obst im Supermarkt vor dem Kauf zu probieren. Die Ware gehört bis zur Bezahlung dem Supermarkt. “Erdbeeren, Kirschen oder Trauben dürfen ebenso wenig vor dem Kauf probiert werden, wie anderes Obst, Gemüse oder andere Lebensmittel. Ob die Ware dabei verpackt ist oder nicht, spielt keine Rolle. Streng genommen handelt es sich sogar um Diebstahl”, sagt Silke Noll von der Verbraucherzentrale Bayern. Eigentlich selbstverständlich: Nach dem Naschen ist die Ware ja verschwunden und kann nicht mehr verkauft werden.