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Das Bundesverfassungsgericht habe dazu klargestellt, »dass das Parteiverbot gerade auch eine Reaktion auf die von den Nationalsozialisten verfolgte Taktik der ›legalen Revolution‹ darstelle, die die Machterlangung mit erlaubten Mitteln auf legalem Weg anstrebte.«
Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sei auch in diesem Falle ein Parteiverbot laut Grundgesetz ausdrücklich »frühzeitig« möglich, so Cremer.
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Laut dem DIMR-Juristen Cremer kommt es dagegen auf ein anderes Kriterium an. »Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor allem, ob eine Partei aktiv und planvoll vorgeht, um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen«, so Cremer.
Auch müssten »konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Agieren der Partei erfolgreich sein kann«. Bei der AfD sei das durch die hohen Zustimmungswerte bei den vergangenen Wahlen anzunehmen, teilt das DIMR mit. Anders war es noch bei der NPD.
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Das, was CDU/CSU da betreiben, eine irreführende Diskussion zu nennen, scheint freundlich formuliert. Im Rückblick könnte sich heraus stellen, dass es sich um eine gezielte Kampagne handelt, die bislang zumindest schon sehr erfolgreich die deutsche Gesellschaft nach rechts verschoben, und die AFD sehr stark gemacht hat.
Im Artikel wird einmal mehr darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt habe,
dass das Parteiverbot gerade auch eine Reaktion auf die von den Nationalsozialisten verfolgte Taktik der ›legalen Revolution‹ darstelle, die die Machterlangung mit erlaubten Mitteln auf legalem Weg anstrebte.
Davon ausgehend, dass die AFD eine solche Taktik verfolgt, ist nicht zu übersehen, dass CDU/CSU sie bei dieser Art Machterlangung tatkräftig unterstützt. So hartnäckig, wie CDU/CSU für den Erhalt der AFD kämpft, und sie durch ihre eigene Diskursverschiebung fördert, werden die sogenannten Christlichen selbst langsam zum Problem für unsere Demokratie.
AFD Verbot jetzt, jetzt, jetzt!