Minutenlang wartete eine Radfahrerin an einer Ampel – dann verlor sie die Geduld und überquerte die Kreuzung trotz Rotlicht. Sie verhielt sich womöglich korrekt, wie ein Gericht verkündete.
Konkret geht es um die Frage, ob ein Fahrrad auch bei Rot an einer Ampel mit Kontaktschleife halten muss, wenn die Kontaktschleife garnicht auf ein Fahrrad reagieren kann.
@ebikefolder Das Urteil hat auch dazu einen schönen Satz:
>11 bb) (…) Sollte die Beweisaufnahme ergeben, dass die Kontaktschleife zum Tatzeitpunkt plangemäß oder versehentlich so ausgelegt war, dass die Bedarfsanforderung durch Radfahrende nicht ausgelöst werden konnte, so wäre die Halteanordnung in Gestalt des Rotlichtsignals der Lichtzeichenanlage nämlich jedenfalls für Radfahrer – und damit auch für die Betroffene – als (teil-)nichtig i.S.d. § 44 Abs. 1 HmbVwVfG anzusehen.