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    6 months ago

    Das ist so nicht ganz richtig: Vereine dürfen natürlich grundsätzlich selbst festlegen, wen sie aufnehmen und du hast kein Recht, dass ein bestimmter Verein dich mitmachen lässt.

    Aber: Es gibt diverse Urteile nach denen Vereine, die solche Statuten haben, nicht mehr als gemeinnützig gelten dürfen. Und es gibt auch das recht bekannte und hier sicherlich vergleichbare Urteil aus Memmingen zum Stadtbachfischen, wo sich eine Frau gerichtlich die Teilnahme an dieser Traditionsveranstaltung erstritten hat.